Für wen ist die Incoming-Versicherung VISUM PLUS geeignet?
Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik
Deutschland oder einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und
zur Einreise
ein Visum benötigen.
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Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
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TÜV geprüfter
Online-Shop |
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
128 bit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt im Anschluss an die Buchung
als PDF-Datei in einer
E-Mail zugesendet.
Das PDF können Sie ausdrucken und sofort für die Visum-Beantragung
verwenden.
LEISTUNGSUMFANG
Incoming-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der
Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land für:
ambulante
Heilbehandlung beim Arzt
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und
Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
kein Selbstbehalt
Höchsterstattungsbetrag bei der Krankenversicherung:
pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR
Incoming Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen:
5.000,– EUR im Todesfall
bis
zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab
90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV zur Ausländer-Versicherung Visum Plus
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Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person
bis 65. Geburtstag
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pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag |
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
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11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR
71 EUR
225 EUR |
19 EUR
42
EUR
53 EUR
96 EUR
137 EUR
440 EUR |
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter). |
VISA90 Krankenversicherung
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage: |
| bis 90 Tage |
110 EUR |
215 EUR
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Prämien für die Incoming Reise-Unfallversicherung
und Haftpflichtversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person |
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90 |
3 EUR
5 EUR
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR |
Hinweise:
Abschlussfrist:
Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder.
Versicherungsbeginn:
Frühestens mit Einreise
Versicherungsende:
Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes
Altersbeschränkung:
Höchstaufnahmealter
75. Geburtstag
online
abschliessen
Visa Insurance in english language klick here >>
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Das sind die Vorteile:
Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle
Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Einhaltung der Visumvorschriften der EU
24-Stunden-Notruf-Service weltweit
Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR
Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
Mehr Informationen zur Incoming-Versicherung:
Warum ist eine Incoming-Versicherung wichtig für Sie als Gastgeber?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die
entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten.
Die Reise-Haftpflichtversicherung sichert sie ab gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können.
Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern
in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles
Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von
30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer Incoming Versicherung kann bei der HanseMerkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue
Einreisedatum. Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.
Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die
Incoming-Versicherung Visum Plus gleich hier ab.
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