Für wen ist diese Incoming-Krankenversicherung VISUM PLUS geeignet?
- Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder
oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.
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Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person
bis 65. Geburtstag
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pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag |
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
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11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR
71 EUR
225 EUR |
19 EUR
42
EUR
53 EUR
96 EUR
137 EUR
440 EUR |
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter). |
VISA90
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr
bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage: |
| bis 90 Tage |
110 EUR |
215 EUR
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Prämien für die Reise-Unfallversicherung
und Haftpflichtversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person |
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90 |
3 EUR
5 EUR
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR |
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Hinweise:
Abschlussfrist:
● Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder oder in die Schweiz und Liechtenstein.
Versicherungsbeginn:
● Frühestens mit Einreise
Versicherungsende:
● Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes
Altersbeschränkung:
● Höchstalter 75. Geburtstag
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online
abschliessen
Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV zur Ausländer-Versicherung Visum Plus
Visa Insurance in english language klick here >>
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Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.
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LEISTUNGSUMFANG
Incoming-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der
Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land bzw. Schweiz und
Liechtenstein für:
• ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen
der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen)
bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und
Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
• ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
• schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
• Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
• Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
• stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
• den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
• Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
• kein Selbstbehalt
Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR
Incoming Reise-Unfallversicherung
•
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
•
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
•
(ab
90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
•
Versicherungssumme:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..
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Mehr Informationen zur Incoming-Krankenversicherung:
Warum ist eine
Incoming-Krankenversicherung wichtig für Sie als Gastgeber?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die
entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden
sollte.
Die
Incoming-Krankenversicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken und die Kosten bei Krankheit Ihres ausländischen Gastes während des
Aufenthalts im Ihnen. Die Reise-Unfallversicherung hilft im Falle eines Unfall Ihres Besuchers.
Die Reise-Haftpflichtversicherung sichert sie ab gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden könnten.
Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern
in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der
Incoming-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles
Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von
30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Was
passiert mit der
Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die
Incoming-Versicherung kann bei der Hanse Merkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue
Einreisedatum. Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.
Das sind die Vorteile der Incoming-Krankenversicherung:
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
• Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
• gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
• mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
• Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
• Einhaltung der Visumvorschriften der EU
• 24-Stunden-Notruf-Service weltweit
• Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
• Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
• Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR
• Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
• Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
Schließen Sie für Ihre ausländischen Gäste die
Incoming-Krankenversicherung Visum Plus gleich hier ab.
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