Incoming Krankenversicherung der Hansemerkur Online abschliessen

Incoming-Krankenversicherung

Krankenversicherungs-Schutz für Ausländer, die sich
zu Besuchsreisen in Deutschland oder den EU-Ländern
oder in der Schweiz aufhalten.

Für wen ist diese Incoming-Krankenversicherung VISUM PLUS geeignet? 

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.

Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 65. Geburtstag
pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR 
71 EUR
225 EUR
19 EUR
42 EUR  
53 EUR
96 EUR 
137 EUR
440 EUR
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter).
VISA90 
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage:
bis 90 Tage 110 EUR 215 EUR 
 
Prämien für die Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90
3 EUR
5 EUR 
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR

Hinweise: 

Abschlussfrist:
● Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder oder in die Schweiz und Liechtenstein.

Versicherungsbeginn:

● Frühestens mit Einreise

Versicherungsende:

● Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung: 
● Höchstalter 75. Geburtstag

 
 
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Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV zur
Ausländer-Versicherung Visum Plus

 

Visa Insurance in english language klick here >>

 

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung


Die Ausländer-Krankenversicherung mit SSL Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.

LEISTUNGSUMFANG

Incoming-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land bzw. Schweiz und Liechtenstein für:

ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) 
bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

kein Selbstbehalt

Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Incoming Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..
 

Mehr Informationen zur Incoming-Krankenversicherung:

Warum ist eine Incoming-Krankenversicherung wichtig für Sie als Gastgeber?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Die Incoming-Krankenversicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken und die Kosten bei Krankheit Ihres ausländischen Gastes während des Aufenthalts im Ihnen. Die Reise-Unfallversicherung hilft im Falle eines Unfall Ihres Besuchers.
Die Reise-Haftpflichtversicherung sichert sie ab gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden könnten.
Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Incoming-Versicherung kann bei der Hanse Merkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue Einreisedatum.  Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.

Das sind die Vorteile der Incoming-Krankenversicherung:

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Einhaltung der Visumvorschriften der EU
24-Stunden-Notruf-Service weltweit
Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR 
Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung

Schließen Sie für Ihre ausländischen Gäste die Incoming-Krankenversicherung Visum Plus gleich hier ab. 

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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