Für wen ist die
Besucher-Krankenversicherung VISUM PLUS geeignet?
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder
oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen
Wohnsitz im Ausland haben
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Prämien der Ausländer-Krankenversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person
bis 65. Geburtstag
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pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag |
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
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11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR
71 EUR
225 EUR |
19 EUR
42 EUR
53 EUR
96 EUR
137 EUR
440 EUR |
ab 181
Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter). |
VISA90
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr
bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage: |
| bis 90 Tage |
110 EUR |
215 EUR
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Prämien für die Ausländer Reise-Unfallversicherung
und Haftpflichtversicherung:
| Aufenthaltsdauer |
pro Person |
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90 |
3 EUR
5 EUR
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR |
Hinweise:
Abschlussfrist:
Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder.
Versicherungsbeginn:
Frühestens mit Einreise
Versicherungsende:
Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes
Altersbeschränkung:
Höchstaufnahmealter
74 Jahre
Die
Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV
zur Besucherversicherung Visum Plus
online
abschliessen
Visa Insurance in english language klick here >>
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Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
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Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.
LEISTUNGSUMFANG
Besucher-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen)
bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
kein
Selbstbehalt
Höchsterstattungsbetrag pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR
Ausländer/Besucher Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Ausländer/Besucher Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..
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Das
sind die Vorteile der Besucher-Krankenversicherung:
Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
24-Stunden-Notruf-Service weltweit
Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR
Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
Einhaltung der Visumvorschriften der EU
Mehr Informationen zur Besucher-Krankenversicherung:
Warum ist eine Besucherversicherung für Sie als Gastgeber so wichtig?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die
entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden
sollte.
Diese Besucherversicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und
Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung.
Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern
in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles
Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von
30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben
werden muss?
Die Ausländer Incoming Versicherung kann bei der HanseMerkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue
Einreisedatum. Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die
Einreisezeit.
Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die
Besucher-Krankenversicherung
Visum Plus gleich hier ab.
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