Ausländer-Versicherung

Ausländer-Versicherung VISUM PLUS

Sehr günstiges
Preis-Leistungs
Verhältnis !

Versicherung für Ausländer, die sich zeitweise, bis zu
1 Jahr, in Deutschland oder den EU-Ländern oder der
Schweiz aufhalten und mit einem Visum einreisen.

Für wen ist die Ausländer-Versicherung VISUM PLUS geeignet?

Günstige Ausländer-VersicherungPersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder
    einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.
 

Prämien der Ausländer-Krankenversicherung:
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 65. Geburtstag
pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR 
71 EUR
225 EUR
19 EUR
42 EUR  
53 EUR
96 EUR 
137 EUR
440 EUR
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter).
VISA90 
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage:
bis 90 Tage 110 EUR 215 EUR 
 
Prämien für die Ausländer Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90
3 EUR
5 EUR 
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR

Hinweise: 

Abschlussfrist:
Günstige Ausländer-VersicherungSpätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder oder in die
Schweiz und Liechtenstein.

Versicherungsbeginn:

Günstige Ausländer-VersicherungFrühestens mit Einreise

Versicherungsende:

Günstige Ausländer-VersicherungSpätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung: 
Günstige Ausländer-VersicherungHöchstalter 75. Geburtstag

Die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV
zur Ausländer-Versicherung Visum Plus

 

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Visa Insurance in english language klick here >>

 

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
 

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Die Ausländer-Versicherung mit SSL Sicherheit abschliessen
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.
 

LEISTUNGSUMFANG

Ausländer-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land oder der Schweiz und Liechtenstein für:

ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) 
bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

kein Selbstbehalt

Höchsterstattungsbetrag bei der Krankenversicherung
pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Ausländer Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Ausländer Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..

 
Das sind die Vorteile: 
AusländerversicherungUmfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Ausländerversicherunggültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
Ausländerversicherungmit den wichtigsten Versicherungen Reise-Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
AusländerversicherungVerlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
AusländerversicherungMedizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Rücktransport
AusländerversicherungEinhaltung der Visumvorschriften der EU
Ausländerversicherung24-Stunden-Notruf-Service weltweit
AusländerversicherungÜbernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
AusländerversicherungKostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
AusländerversicherungHöchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR 
AusländerversicherungFest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
AusländerversicherungSchutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung

Mehr Informationen zur Ausländer-Versicherung:

Warum ist eine Ausländer-Versicherung wichtig für Sie als Gastgeber?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Ausländer-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.

Was passiert mit der Ausländer-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer-Versicherung kann bei der HanseMerkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue Einreisedatum.  Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.

Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Ausländer-Versicherung Visum Plus gleich hier ab. 

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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