Ausländer-Versicherung für ausländische Gäste

Incoming-Versicherung
VISUM PLUS

Sehr günstiges
Preis-Leistungs
Verhältnis !

Versicherung für Ausländer, die sich in Deutschland
oder den EU-Ländern oder der Schweiz zeitweise, bis
zu 1 Jahr, aufhalten und mit einem Visum einreisen.

Für wen ist die Incoming-Versicherung VISUM PLUS geeignet? 

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder oder der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.
Hinweise: 

Abschlussfrist ?
● Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise in eines der
oben genannten Länder.

Versicherungsbeginn ?

● Frühestens mit Einreise

Versicherungsende ?

● Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung ? 
● Versicherte Gäste bis zum 75. Geburtstag

Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 65. Geburtstag
pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR 
71 EUR
225 EUR
19 EUR
42 EUR 
53 EUR
96 EUR 
137 EUR
440 EUR
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter).
VISA90 
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage:
bis 90 Tage 110 EUR 215 EUR 
 
Prämien für die zusätzliche Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage

VISA90
3 EUR
5 EUR 
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag

7 EUR

 online abschliessen 

Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV zur
Ausländer-Versicherung Visum Plus

 

Visa Insurance in english language klick here >>

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung

Die VISUMPLUS Ausländerversicherung mit SSL-Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
128 bit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt im Anschluss an die Buchung als PDF-Datei in einer E-Mail zugesendet.
 
Das PDF können Sie ausdrucken und sofort für die Visum-Beantragung verwenden.


LEISTUNGSUMFANG

Incoming Krankenversicherung für Ausländer
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land oder Schweiz und Liechtenstein für:

Incoming-Versicherungambulante Heilbehandlung beim Arzt
Incoming-Versicherungärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
Incoming-Versicherungärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
Incoming-Versicherungärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Incoming-Versicherungschmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Incoming-VersicherungSchwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Incoming-VersicherungEntbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
Incoming-Versicherungstationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
Incoming-Versicherungden Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Incoming-VersicherungÜberführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

Incoming-Versicherungkein Selbstbehalt im Schadenfall

Höchsterstattungsbetrag bei der Krankenversicherung:
pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Incoming Reise-Unfallversicherung für Ausländer
Incoming-VersicherungVersicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
Incoming-Versicherungbis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
Incoming-Versicherung(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Incoming Reise-Haftpflichtversicherung für Ausländer
Incoming-VersicherungVersicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden..

 
 Ausländer-Krankenversicherung für Einreisen OHNE VISUM  >> hier <<  


Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

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